In der EU gilt eine Kennzeichnungspflicht: Enthält ein Lebensmittel einen genetisch veränderten Inhaltsstoff (GVO, im Englischen GMO), muss das auf der Verpackung stehen. Außerdem dürfen Produkte mit dem Bio-Siegel gemäß der EU-Verordnung 2018/848 keine genetisch veränderten Organismen enthalten. Wer GVO vermeiden will, hat also zwei praktische Anhaltspunkte: die Zutatenliste und das Bio-Siegel.
Was genau sind GVO (GMO)?
Ein GVO (genetisch veränderter Organismus, im Englischen GMO) ist ein Organismus, dessen Erbgut mit gentechnischen Methoden auf eine Weise verändert wurde, die durch natürliche Fortpflanzung oder Kreuzung nicht zustande kommt. In der Lebensmittelkette handelt es sich fast immer um Nutzpflanzen, vor allem Soja, Mais, Raps und Baumwolle.
Die Veränderungen sind meist landwirtschaftlicher Natur. Eine Kulturpflanze wird zum Beispiel widerstandsfähig gegen ein bestimmtes Unkrautbekämpfungsmittel gemacht, oder sie bildet selbst einen Stoff, der bestimmte Insekten abwehrt. Das Ziel ist ein höherer oder stabilerer Ertrag pro Hektar.
Bevor ein GVO in der EU auf den Markt kommen darf, prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Unterlagen auf Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie auf Umweltrisiken. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten treffen anschließend die Zulassungsentscheidung. Der Anbau von GVO-Pflanzen kommt in der EU kaum vor: Nur eine Maissorte ist überhaupt für den Anbau zugelassen, und ein Großteil der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, hat diesen Anbau auf dem eigenen Staatsgebiet ausgeschlossen. Der Import für Lebensmittel und Futtermittel ist dagegen für eine lange Liste zugelassener GVO erlaubt.
Wie erkennst du GVO am Etikett?
Der Hinweis steht in der Zutatenliste oder direkt daneben. Die gesetzliche Formulierung lautet „genetisch verändert“ oder „hergestellt aus genetisch verändertem Soja“, wobei die genannte Kulturpflanze je nach Produkt wechselt. Diese Angabe steht in Klammern hinter der Zutat oder als Fußnote unter der Liste, in einer ebenso gut lesbaren Schrift wie die Zutatenliste selbst.
Zwei Dinge helfen dir beim Lesen einer solchen Liste. Erstens sind die Zutaten gesetzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt: Was ganz oben steht, ist in der größten Menge enthalten. Das verrät dir sofort, ob Soja oder Mais ein Hauptbestandteil ist oder nur in Spuren vorkommt. Zweitens gilt die Kennzeichnungspflicht auch dann, wenn im Endprodukt keine GVO-DNA mehr nachweisbar ist, zum Beispiel in raffiniertem Sojaöl oder Glukosesirup aus Mais. Die Pflicht hängt an der Herkunft des Rohstoffs, nicht daran, was ein Labor hinterher noch darin findet.
| Was du auf dem Etikett siehst | Was das bedeutet |
|---|---|
| „Soja, genetisch verändert“ | Die Zutat selbst ist ein GVO |
| „hergestellt aus genetisch verändertem Mais“ | Aus einer GVO-Pflanze gewonnen, zum Beispiel Stärke oder Glukosesirup |
| Keine Angabe | Entweder kein GVO-Rohstoff oder ein Fall, der nicht unter die Kennzeichnungspflicht fällt (siehe unten) |
| EU-Bio-Logo mit Codenummer der Kontrollstelle (in Deutschland z. B. DE-ÖKO-001) | Bio-zertifiziert, GVO sind dort nicht erlaubt |
Es gilt eine Ausnahme: Liegt eine zufällige oder technisch unvermeidbare Beimischung eines in der EU zugelassenen GVO von weniger als 0,9 Prozent pro Zutat vor, muss das nicht angegeben werden. Dieser Schwellenwert stammt aus der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und ist für unbeabsichtigte Vermischungen bei Ernte, Lagerung und Transport gedacht, nicht für die bewusste Verwendung.
Welche Produkte müssen es nicht angeben?
Das ist der Punkt, an dem Etiketten oft anders gelesen werden, als sie gemeint sind. Fleisch, Milch, Eier und Käse von Tieren, die genetisch verändertes Futter bekommen haben, fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Die Regel gilt für das Lebensmittel selbst, nicht für das Futter des Tieres. Auch technische Verarbeitungshilfsstoffe und Enzyme, die nicht ins Endprodukt gelangen, müssen nicht angegeben werden.
Das ist keine Hintertür, sondern eine Abgrenzung in der Gesetzgebung. Praktisch bedeutet es aber, dass du einer Packung Milch oder einer Schachtel Eier nicht ansiehst, was das Tier gefressen hat. Willst du das wissen, bieten Gütesiegel den einzigen Anhaltspunkt: biologisch, oder ein spezielles „Ohne Gentechnik“-Siegel für das Futter.
Wo begegnen dir GVO-Rohstoffe in der EU am häufigsten?
Weil der Anbau in der EU selten ist, der Import aber nicht, liegt der Schwerpunkt bei importierten Rohstoffen. In groben Zügen:
- Tierfutter. Mit Abstand der größte Warenstrom. Die EU importiert jährlich Millionen Tonnen Soja für Viehfutter, größtenteils aus Nord- und Südamerika, wo GVO-Soja die Norm ist.
- Abgeleitete Zutaten aus Soja und Mais. Dazu gehören Sojaöl, Sojalecithin, Maisstärke, Glukose-Fruktose-Sirup und modifizierte Stärke. Man findet sie in Soßen, Suppen, Fertiggerichten, Gebäck und Snacks. Stammt der Rohstoff aus einer GVO-Kultur, gehört der Hinweis auf das Etikett.
- Pflanzliche Öle und Fette. Raps- und Sojaöl können aus GVO-Anbau stammen. Bei Olivenöl und Sonnenblumenöl spielt das derzeit keine Rolle: Dafür sind in der EU keine GVO-Varianten zugelassen.
Der Vollständigkeit halber: In der EU wird an gesonderten Vorschriften für Pflanzen aus neuen Genomtechniken (NGT) wie CRISPR gearbeitet. Die Kennzeichnungs- und Zulassungsregeln dafür stehen derzeit noch nicht endgültig fest. In allen Vorschlägen bleibt es dabei, dass diese Techniken in der biologischen Produktion nicht erlaubt sind.
Was bedeutet das Bio-Siegel in diesem Zusammenhang?
Das Bio-Siegel ist der direkteste Weg. Die EU-Verordnung 2018/848 verbietet den Einsatz von GVO und von Erzeugnissen, die aus GVO hergestellt sind, in der gesamten Bio-Produktionskette. Das gilt für das Saatgut, für Zusätze bei der Verarbeitung und auch für das Futter biologisch gehaltener Tiere. Ein Bio-Landwirt darf also kein GVO-Soja verfüttern.
Die Zertifizierung übernehmen in Deutschland staatlich zugelassene Öko-Kontrollstellen. Auf der Verpackung siehst du das grüne EU-Bio-Logo und eine Codenummer der Kontrollstelle (nach dem Muster DE-ÖKO-000). Nur Produkte mit gültiger Zertifizierung dürfen die Bezeichnung „biologisch“ oder „bio“ tragen, das ist eine gesetzlich geschützte Angabe. Zusätzlich gibt es in Deutschland das eigene Siegel „Ohne Gentechnik“ (VLOG), das sich speziell auf gentechnikfreies Futter bezieht und damit auch Milchprodukte und Eier abdeckt.
Wie diese Produktionsweise in der Praxis funktioniert, von der Düngung bis zum Pflanzenschutz, liest du in der Erklärung zum ökologischen Landbau. Was Menschen bei ihrer Entscheidung für Bio sonst noch abwägen, von der Anbauweise bis zum Geschmack, steht im Artikel „Die Vorteile der biologischen Ernährung“.
Wie vermeidest du GVO in der Praxis?
- Wähle zertifizierte Bio-Produkte. Das schließt den bewussten Einsatz von GVO in der gesamten Kette aus, auch beim Tierfutter; nur der allgemeine Schwellenwert für unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Beimischung bleibt bestehen.
- Lies die Zutatenliste zusammengesetzter Produkte. Achte vor allem auf Soja- und Maisderivate und auf pflanzliche Öle.
- Achte auf die Reihenfolge. Zutaten stehen nach absteigendem Gewicht, was ganz oben steht, wiegt im Produkt am schwersten.
- Koche öfter mit einfachen Grundprodukten. Je kürzer die Zutatenliste, desto weniger abgeleitete Rohstoffe sind im Spiel.
- Willst du auch das Futter der Tiere ausschließen, schau nach Bio-Milchprodukten und -Eiern oder nach einem „Ohne Gentechnik“-Siegel.
Häufig gestellte Fragen
Steht auf dem Etikett immer, ob GVO enthalten sind?
Für Zutaten im Lebensmittel selbst ja. Für Erzeugnisse von Tieren, die GVO-Futter bekommen haben, nicht, und für unbeabsichtigte Beimischung unter 0,9 Prozent pro Zutat ebenfalls nicht.
Ist „GMO“ dasselbe wie „GVO“?
Ja. GMO ist die englische Abkürzung (genetically modified organism), GVO die deutsche für „genetisch veränderter Organismus“. Auf Lebensmitteletiketten steht die Abkürzung selten, dort findest du die vollständige Angabe „genetisch verändert“.
Dürfen Bio-Produkte GVO enthalten?
Nein. Die Verordnung (EU) 2018/848 schließt GVO und aus GVO hergestellte Stoffe in der biologischen Produktion aus. Nur der allgemeine Schwellenwert für unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare Beimischung bleibt anwendbar.
Werden in Deutschland GVO-Pflanzen angebaut?
Ein kommerzieller Anbau von GVO-Pflanzen findet in Deutschland nicht statt; der Anbau der einzigen EU-weit zum Anbau zugelassenen Maissorte ist hier seit 2009 verboten. Importiert werden zugelassene GVO aber sehr wohl, vor allem als Rohstoff für Tierfutter.
Wie Ekopura damit umgeht
Ekopura stellt seine Produkte ohne unnötige Zusätze zusammen. Ein Teil des Sortiments ist bio-zertifiziert, darunter das biologische Whey Protein natur, das biologische Casein natur, das biologische vegane Protein und das biologische Vitamin C. Diese fallen unter die Verordnung 2018/848 und dürfen daher keine GVO enthalten. Für unsere übrigen Produkte gilt dieselbe Kennzeichnungspflicht wie für jedes Lebensmittel in der EU: Was drin ist, steht auf der Verpackung. Willst du pro Produkt nachsehen, was auf dem Etikett steht, schau in die gesamte Kollektion. Über die Zusammensetzung unseres Bio-Proteinpulvers gibt es einen eigenen Artikel.